Firma Gaumencunst Oliver Schendzielorz, 73312 Geislingen / Steige, Schlossgasse 9
Für alle unsere Leistungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend.
1. Preise:
Alle genannten Preise gelten in Euro (€) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer:
– reine Speisenlieferung 7 % MwSt.
– weitere Leistungen 19 % MwSt.
Für geringfügige Änderungen bei unseren Vorschlägen bitten wir um Verständnis, da wir uns laufend weiter entwickeln und den Bedürfnissen des Marktes und den aktuellen Trends Rechnung tragen.
Kurzfristige Preisänderungen behalten wir uns vor.
Bei einer Überschreitung des Zeitraumes von 3 Monaten zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn, behalten wir uns vor, eine Preisänderung vorzunehmen.
Alle bisher erschienenen Preise in Veröffentlichungen der Firma Gaumencunst Kochschule & Events Oliver Schendzielorz verlieren mit Erscheinen dieses Angebots ihre Gültigkeit.
2. Auftragsannahme:
Für die Durchführung des Catering benötigen wir eine schriftliche Auftragsbestätigung von Ihnen. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend.
Bestellungen, die schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder mündlich vereinbart und abgesprochen sind, gelten als verbindliche Auftragserteilung an uns.
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Teilnehmerzahl:
Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Firma Gaumencunst Kochschule & Events Oliver Schendzielorz die genaue Anzahl der Teilnehmer und die definitive Speisen- und Getränkeauswahl bis spätestens
7 Werktage vor der Veranstaltung schriftlich, persönlich, telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen. Diese Angaben gelten als garantierter Vertragsinhalt und werden bei der Endabrechnung entsprechend berücksichtigt und angeglichen. Darüber hinaus gehenden Bestellungen von Speisen, Getränken oder zusätzlichem Material können nach den Listenpreisen der Firma Gaumencunst Kochschule & Events
Oliver Schendzielorz gesondert berechnet werden.
4. Reklamation:
Offensichtliche Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn die Beanstandung unverzüglich nach Erhalt der Ware, beziehungsweise unmittelbar bei der Abholung erfolgt.
Der Umtausch der vom Auftraggeber falsch bestellter Waren, ist bei Lebens- und Genussmittel nicht möglich. Verdeckte Mängel an gelieferten Waren (Verderbliche Lebensmittel müssen uns unverzüglich, spätestens am darauf folgenden Tag bis 10:00 Uhr morgens) nach Entdeckung mitgeteilt werden. Beanstandungen sind nur möglich, wenn die beanstandete Ware durch den Auftraggeber sichergestellt wird, kühl gelagert und uns zur Kontrolle und Begutachtung zurückgebracht wird. Für unsachgemäße Lagerung der Waren durch den Auftraggeber übernimmt die Firma Gaumencunst Kochschule & Events Oliver Schendzielorz keine Haftung.
5. Verlust oder Beschädigungen von Gegenständen und Ausrüstung:
Alle Gegenstände die im Zusammenhang mit dem Catering-Service bereitgestellt werden, sind lediglich geliehen und unmittelbar nach der Veranstaltung an uns zurückzugeben. Bei Beschädigung oder Verlust durch Verschulden des Auftraggebers, seiner Angestellten oder Gäste werden die Kosten der Wiederbeschaffung, beziehungsweise der Reparatur in Rechnung gestellt.
6. Stornierung:
Der Vertrag ist nur aus wichtigem Grund kündbar. Wird ein Auftrag dennoch innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn abgesagt, stellen wir die bereits entstandenen Kosten oder eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % des Auftragswertes in Rechnung.
Bei Stornierung oder Absage der Veranstaltung am Tag der Veranstaltung oder bis 3 Tage vorher, ist der gesamte Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig.
7. Zahlung:
Alle unsere Leistungen sind ohne jeglichen Abzug sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
– Veranstaltungen / Lieferungen bis 1000 € Auftragswert sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort in bar oder per iZettle-Kartenterminalzahlung bei Anlieferung zu begleichen. Hierfür wird dem Auftraggeber / Kunde eine Standard-Quittung (manuell in Papierform oder digital über iZettle.com) ausgestellt.
– Bei Veranstaltungen / Lieferungen über 1000 € Auftragswert sind 50 % der Gesamtkosten 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu bezahlen. Hierfür wird Ihnen eine gesonderte Rechnung zugesandt.
Bei allen Aufträgen behält sich die Firma Gaumencunst Kochschule & Events Oliver Schendzielorz das Eigentumsrecht an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises / der Auftragssumme vor. Des Weiteren werden im Falle des Zahlungsverzuges, Verzugszinsen und eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
8. Aufpreis an Sonn-, und Feiertagen für einen Lieferservice
Sollte an Sonn-, und Feiertagen der Gesamtauftragswert inkl. MwSt. für einen Lieferservice unter 350 € liegen, berechnen wir einen Aufpreis in Form einer festgelegten Pauschale für die Abgleichung des Aufwandes in der Höhe von 100 €, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9. Informationen zur Online-Streitbeilegung (OS) gemäß Art. 14 Abs. 1 der EU Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung)
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://www.ec.europa.eu/consumers/odr
10. Gerichtstand und Erfüllungsort:
Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht.
Gerichtstand ist für beide Teile Geislingen / Steige.
• Stand August 2024